Ratgeber
Beratungsförderungfür KMU in Hessen
Bund und Land Hessen bezuschussen Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag kommt fast immer vor dem Beratungsvertrag.
Kurz gesagt
Kleine und mittlere Unternehmen in Hessen können Zuschüsse zu Beratungskosten vom Bund (BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU) und vom Land Hessen (Beratungsförderung über das RKW Hessen) erhalten. Beim BAFA beträgt der Zuschuss in Hessen 50 % von höchstens 3.500 € netto, Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 möglich. Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Förderstelle.
Die wichtigsten Programme
Stand Oktober 2026. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle.
| BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU | Bundesprogramm. In Hessen 50 % Zuschuss, Bemessungsgrundlage bis 3.500 € netto je Beratung, also bis 1.750 €. Bis zu zwei Beratungen pro Jahr. Antrag online über eine Leitstelle vor Vertragsschluss. Anträge nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2026. |
| Land Hessen: Beratungsförderung über das RKW Hessen | Für Unternehmen mit Betriebsstätte in Hessen. Je nach Thema 50 % oder 75 % des Tageshonorars, gedeckelt je Tagewerk. Abwicklung über das RKW Hessen, das auch die Berater auswählt. Laufzeit der Richtlinie bis 2031. |
Weitere Programme gibt es für einzelne Themen, etwa Coaching zur Arbeitsorganisation oder Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte. Die Förderung von Beratungsleistungen ist dort oft ausgeschlossen.
Die richtige Reihenfolge
- 01
Vorhaben klären
Was soll die Beratung leisten? Ein kurzes Gespräch mit dem Berater hilft, das Thema zu beschreiben.
- 02
Förderung prüfen
Bei der Förderstelle oder dem RKW Hessen klären, welches Programm passt und welche Bedingungen gelten.
- 03
Antrag stellen
Vor der Unterschrift unter den Beratungsvertrag. Ein vorher geschlossener Vertrag kann die Förderung ausschließen.
- 04
Beraten lassen und nachweisen
Nach der Beratung Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.
Darauf sollten Sie achten
- Den Antrag vor dem Vertrag stellen
- Die Rechnung per Überweisung bezahlen, nicht bar oder verrechnet
- Die Beratung muss neutral sein und darf nicht dem Verkauf von Produkten dienen
- Nicht jeder Berater ist für jedes Programm zugelassen, fragen Sie nach
- Fördermittel sind begrenzt, ein Anspruch besteht nicht
- Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen werden in der Regel nicht gefördert
Unser Hinweis
Ob eine Beratung durch FNLY Consulting gefördert werden kann, klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen. Eine Förderung können wir nicht zusagen, darüber entscheidet die Förderstelle.
Stand:
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BAFA-Förderung in Hessen?
Hessen gehört zu den alten Bundesländern. Dort beträgt der Zuschuss 50 % der Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von höchstens 3.500 € netto, also bis zu 1.750 € je Beratung. Den höheren Satz von 80 % gibt es nur in den neuen Bundesländern.
Muss der BAFA-Antrag vor der Beratung gestellt werden?
Ja. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden. Mit der Beratung beginnen Sie erst, wenn Sie das Informationsschreiben erhalten haben.
Läuft die BAFA-Förderung 2027 weiter?
Nach der aktuellen Richtlinie sind Anträge bis 31.12.2026 möglich. Ob es ein Nachfolgeprogramm gibt, war im Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Wie funktioniert die Beratungsförderung des Landes Hessen?
Sie läuft über das RKW Hessen. Der Vertrag wird dort zwischen Unternehmen und RKW geschlossen, das RKW wählt einen geeigneten Berater aus und rechnet die Förderung ab.
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