Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beratungsleistungen von FNLY Consulting gegenüber Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der FNLY IT UG (haftungsbeschränkt) unter der Marke FNLY Consulting gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FNLY Consulting ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von FNLY Consulting sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder FNLY Consulting einen Auftrag in Textform bestätigt.
Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Das kostenlose Erstgespräch begründet keine Pflicht zur Beauftragung.
§ 3 Art der Leistung
FNLY Consulting erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige Beratung nach dem Stand der Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen liegt beim Kunden. Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung ist nicht Gegenstand der Leistung.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Beratung nötigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit und sorgt dafür, dass die vereinbarten Gesprächspartner zu den Terminen erreichbar sind.
Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Neutralität und Umsetzung durch Dritte
FNLY Consulting berät herstellerneutral und erhält keine Provisionen von Anbietern. Technische Umsetzungsleistungen, auch unter der Marke FNLY IT, werden gesondert beauftragt und abgerechnet. Der Kunde ist in der Wahl des Umsetzungspartners frei.
§ 6 Vergütung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Tagessätze beziehen sich auf bis zu acht Stunden, halbe Tage auf bis zu vier Stunden.
Reisekosten im Umkreis von 100 km um Borken sind enthalten. Darüber hinaus werden Reisekosten nach Aufwand berechnet, wenn sie vorher abgestimmt wurden.
§ 7 Zahlung
Bei der Standortbestimmung wird die Hälfte der Vergütung mit Beauftragung fällig, der Rest nach dem Ergebnisgespräch. Leistungen nach Tagen und Begleitungen werden monatlich abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
§ 8 Verschiebung und Kündigung
Vereinbarte Termine können bis fünf Werktage vorher kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage durch den Kunden kann FNLY Consulting 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig genutzt werden konnte.
Laufende Begleitungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
§ 9 Arbeitsergebnisse
Berichte, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse darf der Kunde nach vollständiger Zahlung für eigene Zwecke unbeschränkt nutzen. Die Weitergabe an Dritte zur Umsetzung ist erlaubt. Methoden und allgemeines Wissen von FNLY Consulting bleiben unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Ende des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
§ 11 Haftung
FNLY Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FNLY Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
FNLY Consulting verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Soweit FNLY Consulting im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von FNLY Consulting.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: